Winterdienst-Checkliste für Bauhöfe: bereit vor dem ersten Schnee
Kostenlose Praxishilfe für Gemeinden und Bauhöfe
Als Wegehalter haften Gemeinden nach § 1319a ABGB grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auch ihrer Mitarbeiter. Ob ein Vorwurf hält, hängt in der Praxis stark davon ab, ob der Winterdienst nachvollziehbar geplant, durchgeführt und dokumentiert wurde. Diese Checkliste hilft, die Vorbereitung im Herbst vollständig abzuarbeiten – bevor der erste Schnee kommt.
Kostenlos zum Ausdrucken: Winterdienst-Checkliste als PDF (2 Seiten) – zum Abhaken im Bauhof oder für die nächste Besprechung. |
1. Organisation und Planung
- Räum- und Streuplan aktualisiert: alle Straßen, Gehwege, Radwege, Plätze und Stiegen erfasst und nach Dringlichkeit gereiht. Orientierung bieten die Winterdienstkategorien P1 bis P7 der RVS 12.04.12.
- Reihenfolge der Routen festgelegt: Hauptverkehrswege, Buslinien sowie Zufahrten zu Feuerwehr, Rettung, Arztpraxen und Schulen zuerst.
- Betreuungszeiten je Kategorie festgelegt (für innerörtliche Hauptverkehrswege, Kategorie P1, nennt die RVS 4 bis 22 Uhr).
- Gefahrenstellen eingetragen und vorgereiht: Steigungen, Brücken, schattige Abschnitte, Mulden, Stiegen, Haltestellen.
- Nicht betreute Wege im Winter klar gekennzeichnet oder gesperrt.
- Gehsteige eindeutig zugeordnet: Welche räumt die Gemeinde, welche die Anrainer? Räumt die Gemeinde einen Gehsteig über längere Zeit regelmäßig, kann sie damit stillschweigend die Pflichten und die strengere Haftung der Anrainer übernehmen. Schriftlich regeln.
- Fremdvergabe geprüft: Bei beauftragten Unternehmen Leistungsumfang und Zeiten vertraglich festhalten. Die Gemeinde haftet weiterhin für Auswahl und Überwachung.
- Plan schriftlich freigegeben, mit Datum versehen und allen Fahrern ausgehändigt.
2. Personal
- Bereitschafts- und Dienstplan inklusive Vertretungen, unter Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften.
- Einweisung aller Fahrer, auch von Aushilfen (einheitliche Unterlagen: RVS 14.02.16).
- Neue Mitarbeiter fahren die Routen vor Saisonbeginn einmal ab.
- Schutzausrüstung vollständig: Warnkleidung, Winterschuhe, Handschuhe.
- Alarmierungskette steht: Telefonliste, Zuständigkeiten, Wetterwarnungen (z. B. GeoSphere Austria) abonniert.
3. Fahrzeuge und Geräte
- Räumfahrzeuge gewartet: Winterreifen, Schneeketten, Beleuchtung, Warnleuchten.
- Schneepflüge geprüft: Schürfleisten, Hydraulik, Anbauteile.
- Streugeräte geprüft und die Streumenge nach Herstellerangabe kontrolliert (Abdrehprobe).
- Kleingeräte einsatzbereit: Handstreuwagen, Schneefräsen, Schaufeln, Besen.
- Verschleiß- und Ersatzteile auf Lager, Treibstoffvorrat gesichert.
4. Streumittel
- Bestand erhoben und Nachlieferung für Kältephasen vereinbart (Auftausalz und Streumittel).
- Lagerung trocken, überdacht und gegen Auswaschung geschützt.
- Streugutbehälter an Gefahrenstellen gefüllt und gut sichtbar.
- Qualität gemäß RVS 12.04.16 (Anforderungen an Splitt und Auftaumittel); örtliche Streumittelverordnungen beachtet.
- Faustregeln im Team bekannt: festgefahrenen Schnee zuerst mechanisch räumen, Feuchtsalz wirkt gleichmäßiger und verweht weniger als Trockensalz, vorbeugend reichen geringe Salzmengen.
- Kein Salz auf Baumscheiben und Grünflächen (für Anrainer in § 93 Abs. 3 StVO ausdrücklich vorgeschrieben, für Gemeinden gute Praxis).
5. Strecke und Ausstattung
- Schneestangen gesetzt: Fahrbahnränder, Engstellen, Verkehrsinseln, Hydranten. Bodenhülsen geprüft.
- Hindernisse markiert: Poller, hohe Randsteine, Schachtdeckel, Bodenschwellen.
- Schneeablageflächen festgelegt, ohne Sicht an Kreuzungen zu verstellen und ohne Abflüsse zu verlegen.
6. Dokumentation
Tabelle seitlich wischen →
| Was ins Einsatzprotokoll gehört | Warum |
|---|---|
| Datum, Beginn und Ende, Route | zeigt, dass der Räum- und Streuplan eingehalten wurde |
| Maßnahme (Räumen/Streuen), Streumittel und Menge | belegt, was konkret getan wurde |
| Wetter und Straßenzustand | macht die Entscheidung im Einsatz nachvollziehbar |
| Besondere Vorkommnisse | z. B. Fahrzeugausfall, Sperren, Meldungen von Bürgern |
| Kontrollfahrten | werden ebenfalls protokolliert |
| Wetterberichte und Warnungen | werden zum Protokoll abgelegt |
Aufbewahrung über mehrere Jahre: Schadenersatzansprüche verjähren in der Regel erst drei Jahre nach Kenntnis von Schaden und Schädiger. Ob auf Papier oder per App – entscheidend ist, dass das Protokoll vollständig und lesbar ist.
Die Checkliste zum Ausdrucken
Alle Punkte auf zwei Seiten zum Abhaken – von der Routenplanung bis zum Einsatzprotokoll.
Kostenlos, ohne Anmeldung. Gerne weitergeben – an Kolleginnen und Kollegen, den Bauhof oder andere Gemeinden.
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