Halten und Parken verboten Schild §52/13b für Baustellen
Produktinformationen "Halten und Parken verboten Schild §52/13b für Baustellen "
HALTEN UND PARKEN VERBOTEN BAUSTELLESCHILD §52/13b Ø480/1,5MM TYP 1
TEMPORÄRE VERKEHRSZEICHEN – NACH RVS 08.31.02
Alle temporären Verkehrszeichen von Esletzbichler entsprechen der Richtlinie RVS 08.31.02 und erfüllen damit die Anforderungen an den Einsatz im Baustellen- und Umleitungsverkehr.Für eine einfache und rasche Befestigung sind die Verkehrszeichen mit vier Bohrungen (Ø 7 mm) ausgestattet – passend für die gängigen Befestigungslaschen auf runden Rohrstehern.
Haltbarkeit: 2 Jahre
RA1-AUFBAU A (RETROREFLEKTIERENDE FOLIE TYP 1)
Eingebettete Glasperlen-Konstruktion
Diese Reflexfolie auf Basis der Glaskugeltechnologie hat sich besonders für Verkehrszeichen des ruhenden Verkehrs bewährt. Das sind z. B. Parkverbote oder Kurzparkzonen, aber auch touristische Hinweisschilder, Straßennamenschilder sowie Reklameschilder.
ALLGEMEIN
Alle Verkehrszeichen und -tafeln entsprechen hinsichtlich Größe, Form, Farbe, Symbolen, Beschriftung, Rückstrahlwerten, Materialien und Verarbeitung den jeweiligen geltenden gesetzlichen Bestimmungen der StVO und Straßenverkehrszeichenverordnung sowie den einschlägigen Normen, Vorschriften und Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung. Die Ecken sind abgerundet und die Vorderseite ist mit Folie belegt. Die Rückseite ist Alu natur und blendfrei. Die Kennzeichnung erfolgt entsprechend den jeweils gültigen Normen, Vorschriften und Richtlinien.
Zubehör
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