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Verkehrsspiegel für Privatausfahrten: Sicherheit, Vorschriften & Genehmigungen in Österreich


Eine enge Hofausfahrt, eine unübersichtliche Kurve oder ein zugewachsener Sichtbereich – viele Grundstücksbesitzer kennen das Problem: Man möchte sicher auf die Straße einbiegen, hat aber schlechte Sicht. Ein Verkehrsspiegel kann hier Abhilfe schaffen. Doch was ist erlaubt? Braucht man eine Genehmigung? Und worauf sollte man achten?

In diesem Ratgeber beantworten wir alle wichtigen Fragen zu Verkehrsspiegeln für Privatausfahrten in Österreich.

1. Warum ein Verkehrsspiegel an der privaten Einfahrt sinnvoll ist

Ein Verkehrsspiegel verbessert die Sicht auf Bereiche, die sonst nicht einsehbar sind – etwa Straßenabschnitte, Gehsteige oder Radwege. Gerade bei engen Ausfahrten oder dicht bewachsenen Grundstücksgrenzen erhöht ein Spiegel die Sicherheit für Fahrzeuglenker und Fußgänger gleichermaßen.

✔️ Vorteile auf einen Blick:

  • Besserer Überblick beim Einbiegen
  • Weniger Risiko für Unfälle mit Fußgängern oder Radfahrern
  • Mehr Komfort und Sicherheit im Alltag

 

2. Wo darf man einen Verkehrsspiegel aufstellen?

In Österreich gibt es keine einheitliche Regelung für Privatpersonen. Grundsätzlich gilt:

  • Auf privatem Grund dürfen Sie jederzeit einen Verkehrsspiegel montieren – solange er keine anderen Verkehrsteilnehmer blendet oder ablenkt.
  • Soll der Spiegel im öffentlichen Verkehrsraum stehen (z.B. an der Grundstücksgrenze über den Zaun hinaus oder auf Gemeindeflächen), ist eine Genehmigung erforderlich.

Wichtig: Der Spiegel darf nicht den öffentlichen Straßenverkehr gefährden. Falsch montierte oder falsch ausgerichtete Spiegel können irritieren, blenden oder sogar zu Fehlentscheidungen führen.

 

3. Wer erteilt die Genehmigung?

Soll der Verkehrsspiegel in den öffentlichen Bereich ragen oder auf Gemeindegrund befestigt werden, ist meist die zuständige Gemeinde oder Straßenbehörde Ansprechpartner.

  • Für Gemeindestraßen: Gemeindeamt / Bauamt
  • Für Landesstraßen: Landesstraßenverwaltung
  • Für Bundesstraßen: Bundesstraßenverwaltung (selten relevant für Privatausfahrten)

Tipp: Machen Sie im Zweifelsfall Fotos Ihrer Ausfahrt und der unübersichtlichen Situation. So können Sie bei der Behörde gut argumentieren, warum ein Verkehrsspiegel notwendig ist.

 

4. Verkehrsspiegel: Diese rechtlichen Punkte sollten Sie beachten

Private Grundstücke:
Auf privatem Grund sind Sie weitgehend frei in der Gestaltung, solange der Spiegel den Straßenverkehr nicht behindert oder blendet.

Abstandsregelungen:
Der Spiegel darf nicht über Ihr Grundstück hinausragen, ohne dass eine Zustimmung der Gemeinde oder Nachbarn vorliegt.

Haftung:
Als Grundstückseigentümer tragen Sie die Verantwortung dafür, dass der Spiegel sicher befestigt ist und keine Gefährdung darstellt.

Keine Ersatz-Ampel:
Ein Verkehrsspiegel ist immer nur eine Hilfestellung – er ersetzt keine Verkehrszeichen, Ampeln oder andere Sicherheitsmaßnahmen.

 

5. Tipps für die Auswahl und Montage

Wenn Sie einen Verkehrsspiegel kaufen, achten Sie auf:
✔️ Wetterbeständigkeit (z.B. Kunststoff oder Edelstahl)
✔️ Klare Spiegelfläche mit Antibeschlag-Beschichtung
✔️ Richtige Größe: Je nach Abstand zwischen Spiegel und Fahrzeug
✔️ Sichere Befestigung: Stabiler Pfosten oder Wandhalterung

Stellen Sie den Spiegel so auf, dass:

  • er den gewünschten Sichtbereich optimal abdeckt,
  • er keine anderen Verkehrsteilnehmer blendet,
  • er regelmäßig gereinigt werden kann. 

Zusammengefasst: Darf ich einen Verkehrsspiegel bei meiner Ausfahrt aufstellen?

Situation

Genehmigung notwendig?

Auf privatem Grundstück

 Keine Genehmigung nötig

Auf öffentlichem Grund

 Ja, Gemeinde- oder Straßenbehörde

Spiegel ragt in öffentliche Fläche

 Ja, Zustimmung notwendig


Fazit: Besser sehen, sicherer ausfahren

Ein Verkehrsspiegel ist für viele Grundstückseigentümer mit unübersichtlicher Hofeinfahrt eine einfache, aber wirkungsvolle Sicherheitsmaßnahme. Wer sich an die rechtlichen Vorgaben hält und den Spiegel fachgerecht montiert, verbessert nicht nur die eigene Sicherheit, sondern schützt auch andere Verkehrsteilnehmer.

 

Tipp: Bei Fragen zu Genehmigungen wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Gemeinde, oder an unsere Rechtsexpertin Mag. Nora Hubegger – so vermeiden Sie böse Überraschungen.